Kurz erklärt - Was ist selektive Entwurmung?
In der Selektiven Entwurmung, einer zeitgemäßen Strategie zur…
In Deutschland wird immer häufiger von nachlassender Wirksamkeit der Entwurmungsmittel bei Wurmkuren (Anthelmintika) beim Pferd berichtet. Wurmkuren sollten deshalb gezielt, d.h. gemäß dem labordiagnostischen Befund und dem Gesundheitszustand des Pferdes erfolgen.
Bei der Zeitgemäßen Selektiven Entwurmung werden regelmäßig über das Jahr verteilt die Kotproben der Pferde im Bestand auf Strongyliden und Endoparasiten bzw. den Wurmbefall untersucht. So erhalten die Pferdebesitzer einen genauen Überblick über die Eiausscheidung der Strongyliden und den Wurmbefall. Über die Untersuchung der Kotproben erhält man einen Hinweis auf den Infektionsdruck für alle Tiere auf der Weide.
Mittels McMaster-Verfahren kann die Wirksamkeit der Wurmkur bzw. der Entwurmung und der eingesetzten Entwurmungsmittel (Wirksamkeitskontrolle mittels Eizahlreduktionstest) regelmäßig überprüft werden. Die Wirksamkeitskontrolle wird z.B. auch von der Amerikanischen Gesellschaft für Pferdetierärzte (www.AAEP.org) und der Arbeitsgemeinschaft für Zeitgemäße (Selektive) Entwurmung (AG ZE e.V.) empfohlen. Anthelmintisch behandelt werden dann nur die Pferde, die mit ihrer hohen Eiausscheidung der Strongyliden (> 200 EpG) besonders zur Kontamination der Weide beitragen oder Tiere, die Krankheitssymptome aufweisen.
Das McMaster-Verfahren eignet sich auch zur Wirksamkeitskontrolle (Eizahlreduktionstest) nach einer Entwurmung bzw. einer Wurmkur. Bei einer guten Wirksamkeit sollten die Kotproben 10-21 Tage nach der Entwurmung < 20 EpG aufweisen.
Zusätzlich sollten regelmäßig nach Bedarf spezielle Untersuchungen auf andere Endoparasiten, wie Bandwürmer und Große Strongyliden (Strongylus vulgaris) erfolgen. Zum Einsatz kommen hier die Kombinierte Sedimentation-Flotation in der aus einer 3-Tages-Sammelkotprobe die Eier von Anoplocephala perfoliata (Bandwurm), der Strongyliden und von Parascaris equorum (Spulwurm) nachgewiesen werden können. Zum Nachweis von Strongyliden - Strongylus vulgaris – ist ein spezifischer DNA-Nachweis per PCR oder eine Koprokultur notwendig.
Pfriemenschwänze (Oxyuris equi), Lungenwürmer (Dictyocaulus arnfieldi), und Leberegel (Fasciola hepatica) und andere Arten von Wurmbefall müssen bei Verdachtsfällen ebenfalls mit gesonderten Untersuchungsverfahren nachgewiesen werden.
Die Untersuchungsanträge inkl Preise für Tierhalter finden Sie unter der Rubrik "Privatpersonen" http://www.laborparadocs.de/tierhalter-privatpersonen.
Weitere Informationen...
... zu Selektiver und Gezielter Entwurmung
... zum gezielten Nachweis von Würmern (Strongyliden, Bandwürmer, Spulwürmer)
... in der Kotprobe oder im Klebestreifenabklatsch (Pfriemenschwänze))
... zur Entwurmung des Pferdes oder zu Parasiten allgemein
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